Insbesondere die Mitarbeitenden, Sozialwerke und entsprechende Kreditoren, die vom Gesetz geschützt sind. Wir sind angehalten, zum Gläubigerschutz alles in unserer Macht Stehende zu tun, um allfällige Gläubigerrisiken zu reduzieren. Ich erwarte von Dir, dass Du bis am 20. Dezember das Nötige einleitest, z.B. Einschiessen von Liquidität (z.B. in der Höhe von Guthaben, das Du von Dritten einfordern wirst) und einen Sanierungsplan, der kommuniziert und umgesetzt werden kann. Sonst musst Du zum Konkursrichter gehen. Gleichzeitig brauchen wir unbedingt die Protokolle von VR-Sitzungen und ausserordentlicher GV. Wir brauchen dieses Geld, um Löhne und Versicherungsprämien zu bezahlen resp.