Am 14.08.2015 schlossen AF.________ als Gläubiger und die O.________ (Sportclub) AG, handelnd durch AF.________ und I.________, eine Finanzierungserklärung und Rangrücktrittsvereinbarung ab. Einleitend wird festgehalten, zur Sicherstellung der für die Fortführung der CU.________ (Sportaktivitäten) der O.________ (Sportclub) AG bzw. des O.________ (Sportclub) bis zum Ende der Saison 2015 / 2016 notwendigen Liquidität und zur Beseitigung der per 30.06.2015 bestehenden Überschuldung zu Fortführungswerten und damit zur Vermeidung einer Benachrichtigung des Richters gemäss den Bestimmungen von Art. 725 Abs. 2 OR werde das Folgende vereinbart.