17.7 Weitere Unterlagen (pag. 18 843 ff., S. 49 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) [Anm. der Kammer: Es kann grundsätzlich integral auf die Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil verwiesen werden, pag. 18 843 ff., S. 49 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, wobei einige Unterlagen nachfolgend hervorzuheben sind]. […]