ein Darlehen von je CHF 20'000.00 versprochen, das aber noch nicht geleistet worden sei. Die beiden sollten angefragt werden, ob sie das Geld nicht als Darlehen, sondern als Aktienkapital einzahlen könnten, da man damit dem Ziel der Aktienkapitalerhöhung um TCHF 200 wieder ein grosses Stück näherkomme (pag. 07 008 213 ff.). Am 04.02.2015 wurde anlässlich der Verwaltungsratssitzung, an der von den Beschuldigten nur G.________ anwesend war, unter dem Titel 'Finanzen' unter anderem Folgendes festgehalten: Die liquiden Mittel reichten noch bis Ende März 2015, danach werde ein Darlehen von ca. TCHF 300 benötigt.