Generalversammlung einberufen werden, um die Aktionäre zu informieren. Sollte anlässlich dieser a.o. GV keine Sanierung zustande kommen, muss die Bilanz deponiert werden. .________(BC. falsch geschrieben) erklärt, dass eine Verzögerung in diesem Prozess unter die Konkursverschleppung fällt und allenfalls mit Verfahren gegenüber den Mitgliedern des VRs zu rechnen wäre." (pag. 04 001 520 f. = 07 008 209 ff.). An der Verwaltungsratssitzung vom 20.01.2015, an der von den Beschuldigten nur G.___