Im Bericht der Sachwalterin sei aufgezeigt worden, dass massgebliche Unterlagen nicht eingereicht worden seien, für den Spielbetrieb in der Y.________(Spielklasse) keine Lizenz vorhanden sei, kein buchhalterischer Abschluss per 31.12.2015 bestehe, davon auszugehen sei, dass die Nachlassschuldnerin per 26.04.2016 überschuldet und illiquid sei und eine Sanierung aus eigener Kraft ausgeschlossen erscheine. Eine Zuführung von Drittmitteln durch Investoren oder andere Gruppierungen hätten sich nicht genügend konkretisiert (pag. 04 001 024 ff.). Am 16.06.2016 belegte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts AM.________ AF.