Die Nachlassschuldnerin habe sich mit Schreiben vom 06.06.2016 diesem Antrag nicht widersetzt und habe die Konkurseröffnung beantragt. Im Bericht der Sachwalterin sei aufgezeigt worden, dass massgebliche Unterlagen nicht eingereicht worden seien, für den Spielbetrieb in der Y.________(Spielklasse) keine Lizenz vorhanden sei, kein buchhalterischer Abschluss per 31.12.2015 bestehe, davon auszugehen sei, dass die Nachlassschuldnerin per 26.04.2016 überschuldet und illiquid sei und eine Sanierung aus eigener Kraft ausgeschlossen erscheine.