Eine Beurteilung der Spielerwerte nach Liquiditätswerten werde von der R.________ (Liga) nicht vorgenommen. Die Lizenzerteilung durch die R.________ (Liga) an die Clubs erfolge nur dann, wenn die Fortführung der Geschäftstätigkeit zumindest für die zu lizenzierende Spielzeit als gesichert erscheine und die Bewertung der Spieler somit nach Fortführungswerten erfolge. Die Lizenzbehörden der R.________ (Liga) hätten keine Erfahrung mit Liquidationswerten der Spieler oder deren Verhältnis zu den Fortführungswerten.