Am 29.03.2016 sanktionierte die Disziplinarkommission zudem AF.________ persönlich mit einer Busse von CHF 5'000.00 und Verfahrenskosten von CHF 1'500.00, wobei der Gesamtbetrag direkt dem Konto der O.________ (Sportclub) AG bei der R.________ (Liga) belastet wurde. Der Begründung kann entnommen werden, dass sich AF.________ am 26.01.2015 CHF 50'000.00 vom Konto der O.________ (Sportclub) AG bei der BD.________(Bank) auf sein Privatkonto habe überweisen lassen, dies mit dem Titel 'Transferbeteiligung BH.________ (Profisportler). "Mit der Zahlung hat die O.________ (Sportclub) AG ihren Verwaltungsratspräsidenten begünstigt.