Zudem seien durch den Hauptaktionär bereits cashwirksame Beiträge in der Höhe von CHF 250'000.00 erfolgt. Weitere CHF 200'000.00 würden bis Ende November von einer Drittperson (Mitglied des Verwaltungsrats des Klubs) einbezahlt, so dass die Auflage bis auf CHF 50'000.00 erfüllt sei." Im Entscheid wurde festgehalten, aus der Finanzierungserklärung ergebe sich klar, dass das Darlehen über CHF 500'000.00 unabhängig von der Zahlungsbereitschaft des Clubs bis am 31.10.2015 zu leisten gewesen wäre. Der Club habe somit gegen die im Entscheid vom 23.09.2015 formulierten Auflagen verstossen (pag. 07 007 068 ff.). Diesem Entscheid war ein Schreiben von AF.