Am 10.12.2015 belegte die Disziplinarkommission die O.________ (Sportclub) AG mit einer weiteren Busse von CHF 8'000.00 und CHF 1'000.00 Verfahrenskosten. Aus der Begründung ergibt sich, dass der Licensing Manager am 26.11.2015 Anzeige erstattet und sinngemäss ausgeführt hatte, die im Entscheid der Lizenzkommission verlangten Unterlagen seien nicht rechtzeitig geliefert worden. Am 19.11.2015 habe die O.________ (Sportclub) AG eine Stellungnahme eingereicht, in der die fi-