Am 16.10.2015 belegte die Disziplinarkommission der R.________ (Liga) die O.________ (Sportclub) AG mit einer Busse von CHF 10'000.00 und den Kosten des Verfahrens von CHF 1'000.00, weil sie den Wechsel der Aktienmehrheit nicht umgehend selbst gemeldet, sondern erst auf Nachfrage des Licensing Managers die entsprechenden Unterlagen eingereicht hatte (pag. 07 007 065 ff.).