Dies insbesondere deshalb, weil der Hauptaktionär eine äusserst weitgehende Finanzierungserklärung abgegeben hat, welche in der Folge nicht vollständig mit den vorgelegten Bonitätsnachweisen korrespondierte. Deshalb erachtet es der Unterzeichnende als zweckmässig und sinnvoll, von der Gesuchstellerin quartalsweise ein aktualisiertes Budget sowie einen aktualisierten Liquiditätsplan einzuverlangen." (pag. 07 007 012 ff.). Am 16.10.2015 belegte die Disziplinarkommission der R.________ (Liga) die O.______