"In der Summe der nachgereichten Informationen kann nach Einschätzung des Unterzeichnenden daher davon ausgegangen werden, dass das finanzielle Fortkommen der Gesuchstellerin gesichert ist. Auch wenn dies, wider die ursprünglich eingereichten Unterlagen, nicht allein von den Beiträgen des Hauptaktionärs abhängen wird. (…). Im Rahmen dieses kleinen Lizenzverfahrens ist beim Unterzeichnenden eine gewisse Skepsis entstanden in Bezug auf das Vorgehen des Hauptaktionärs. Dies insbesondere deshalb, weil der Hauptaktionär eine äusserst weitgehende Finanzierungserklärung abgegeben hat, welche in der Folge nicht vollständig mit den vorgelegten Bonitätsnachweisen korrespondierte.