AF.________ habe Bankkontounterlagen eingereicht, gemäss denen er per Mitte 2015 flüssige Mittel in der Höhe von total CHF 756'752.00 habe. Am 11.09.2015 habe der CEO der R.________ (Liga) zudem mitgeteilt, dass dem Konto der O.________ (Sportclub) AG gestützt auf eine ausserordentliche Ausschüttung von Geldern aus der Zentralvermarktung der Marketing- und Fernsehrechte ein Betrag von TCHF 100 gutgeschrieben werde. "In der Summe der nachgereichten Informationen kann nach Einschätzung des Unterzeichnenden daher davon ausgegangen werden, dass das finanzielle Fortkommen der Gesuchstellerin gesichert ist.