nachträglich akzeptiert werden. Allerdings sind der O.________ (Sportclub) AG Auflagen zu erteilen, um periodisch prüfen zu können, ob die veränderten finanziellen Verhältnisse, aber insbesondere die unter Ziff. 6 vorne aufgeführten zusätzlichen Erträge entsprechend eingehalten werden." Dem O.________ (Sportclub) AG wurde unter anderem die Auflage erteilt, den Licensing Manager spätestens bis am 05.11.2015 bzw. innert 5 Tagen nach Erhalt der CHF 500'000.00 schriftlich, unter Beilage der entsprechenden Zahlungseingangsbestätigung, zu informieren (pag. 07 007 006 ff.). Die Lizenzkommission stützte ihren Entscheid vom 23.09.2015 auf den Vorbescheid des Licensing Managers BO.