Der Bonitätsnachweis des neuen Hauptaktionärs mittels Steuererklärung 2013 – in welcher das steuerbare Vermögen unter dem vorgenannten Darlehensbetrag von CHF 500'000.00 ausgewiesen ist – sowie mittels insbesondere der verschiedenen Bankkontauszüge per 30. Juni, 4. Juli sowie 31. August 2015 – welche einen Gesamtbetrag von knapp über CHF 500'000.00 aufweisen – kann unter der Voraussetzung, dass diese Gelder zwischenzeitlich nicht anderweitig verwendet wurden bzw. werden als knapp genügend angesehen werden." Das aktualisierte Budget für die Saison 2015 / 2016 zeige wesentliche Abweichungen zum im März 2015 für die