_ mitgeteilt, dass die Transaktionen für das zweite Halbjahr 2015 noch nicht erfasst seien, worauf sie vorgeschlagen hätten, die Revision auf den 22.02.2016 zu verschieben. "Am 16.02.2016 haben wir den Verwaltungsrat über unsere Bedenken hinsichtlich der Überschuldung informiert, und ihm 20 Tage Zeit für die Erstellung einer Zwischenbilanz per 31.12.2015 eingeräumt." (vgl. das Zitat oben). Am 11.03.2016 hätten sie ihren zweiten Brief an den Verwaltungsrat betreffend begründete Besorgnis der Überschuldung verschickt und hätten den Verwaltungsrat an seine Verpflichtungen erinnert (pag. 07 002 201 f., vgl. auch das Schreiben pag.