Gefragt, ob sie mit AF.________ anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 08.12.2015 darüber gesprochen hätten, dass das Darlehen von CHF 500'000.00 nicht wie versprochen per 31.10.2015 überwiesen worden sei, antworteten die beiden Beschuldigten: "Gemäss den Aussagen von Herrn AF.________ an der Generalversammlung vom 08.12.2015 wurde der Betrag von TCHF 500 bezahlt." (vgl. zum Beleg den Artikel aus dem BM.________ (Tageszeitung) pag. 07 002 203 ff.). Dennoch hätten sie vereinbart, die Jahresrechnung 2015 zeitnah Ende Januar 2016 zu prüfen.