Dabei wurden allfällige Sanierungsmassnahmen nicht berücksichtigt." Auf Vorhalt, dass die beschriebenen Sanierungsmassnahmen im Wesentlichen von AF.________ abhängig gewesen seien und gefragt, wie sie die Bonität von AF.________ überprüft hätten, antworteten die Beschuldigten: "Gemäss E-Mail vom 14.08.2015 bestätigte Herr AF.________, dass er die nötigen Mittel hat, aber eine gewisse Zeit braucht, die Mittel bereitzustellen.