Zuvor hätten sie im Zusammenhang mit dem Abschluss 2014 Kontakt mit BC.________ gehabt, der im Verwaltungsrat der Finanzverantwortliche gewesen sei. Nachdem dieser im Juli 2015 von der Generalversammlung abgewählt worden sei, hätten sie keinen Kontakt mehr zu BC.________ gehabt. Bis zu dessen Entlassung im August 2015 hätten sie eine gute Zusammenarbeit zum Geschäftsführer AP.________ gehabt (pag. 07 002 195 f.). Im Zusammenhang mit der Prüfung des Zwischenabschlusses per 30.06.2015 hätten sie AF.________ mehrfach mündlich und schriftlich über seine Pflichten informiert.