07 002 193). Am 19.11.2019 nahmen C.________ und E.________ namens der AL.________(Revisionsstelle) AG dann dennoch zu den Fragen der Staatsanwaltschaft Stellung, wiesen jedoch erneut einleitend darauf hin, das sei 'sehr schwierig' gewesen, da sie sich nicht mehr in verlässlicher Weise an relevante Fakten erinnern könnten und ihnen auch keine Dokumente mehr vorlägen. Gefragt, wie sich die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat der O.________ (Sportclub) AG und mit AF.________ selbst gestaltet habe, antworteten sie, nach der Übernahme der Aktienmehrheit durch AF.________ im Juni 2015 hätten sie nur noch mit diesem Kontakt gehabt.