34 C.________ und E.________ antworteten am 04.10.2019, als Revisionsstelle unterstehe die AL.________(Revisionsstelle) AG dem Revisionsgeheimnis und es sei ihr daher nicht möglich, einen freiwilligen Bericht über Tatsachen vorzulegen, die vom Revisionsgeheimnis erfasst seien. "Wir weisen weiter darauf hin, dass uns eine Beantwortung der von Ihnen umschriebenen Fragen teilweise ohnehin nicht möglich wäre, weil wir uns nicht in verlässlicher Weise an relevante Fakten erinnern können und uns dazu auch keine Dokumente mehr vorliegen." (pag. 07 002 193).