Aufgrund des budgetierten Ergebnisses per 2015 sowie der Kapitalerhöhung von CHF 200'000.00 per 05.03.2015 sei sichergestellt gewesen, dass bis Ende 2015 keine Überschuldung vorliegen sollte. Ebenfalls habe die Analyse der Liquiditätsplanung ergeben, dass die Liquidität bis Ende 2015 vorhanden sein sollte. Der Liquiditätszuschuss von rund TCHF 300 stamme aus dem Darlehen der Stadt CT.________ (Ortschaft) und der Kapitalerhöhung. Im Rahmen des Reviews des Zwischenabschlusses per 30.06.2015 sei erneut eine Überschuldung sowie ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass festgestellt worden. Sie hätten die Sanierungsmassnahmen, das Budget und die Liquiditätsplanung mit AF.