Am 26.11.2018 schrieben C.________ und E.________ dem Staatsanwalt gestützt auf dessen Editionsverfügung vom 16.11.2018, sie seien in der Vorbereitung zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 vom Verwaltungsrat über die Überschuldung und die angespannte Liquidität informiert worden. Im Rahmen der Prüfung hätten sie die Sanierungsmassnahmen sowie das Budget und die Liquiditätsplanung mit dem Verwaltungsrat besprochen. Aufgrund des budgetierten Ergebnisses per 2015 sowie der Kapitalerhöhung von CHF 200'000.00 per 05.03.2015 sei sichergestellt gewesen, dass bis Ende 2015 keine Überschuldung vorliegen sollte.