Die O.________ (Sportclub) AG hat deshalb eine Umstellung der Rechnungslegung von Fortführungs- auf Veräusserungswerte vorzunehmen. Bei einer vorsichtigen und realistischen Bewertung der Vermögenswerte in der Bilanz zu Veräusserungswerten gehen wir davon aus, das die Bilanz zu Liquidationswerten der O.________ (Sportclub) AG eine Überschuldung aufweist." (pag. 04 001 533 ff.). 2.3.1. Nach Eröffnung des Strafverfahrens