HH soll der revisionspflichtigen Gesellschaft eine Frist von 4 bis 6 Wochen ab Feststellung der begründeten Besorgnis einer Überschuldung eingeräumt und nicht überschritten werden. Die Zeit ist bis heute verstrichen, ohne dass uns die Gesellschaft ausreichende Unterlagen vorgelegt hätte. (…). Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes gehen wir davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der O.________ (Sportclub) AG kurzfristig nicht sichergestellt werden kann und deshalb die Fortführungsfähigkeit (…) infolge Illiquidität verunmöglicht ist. Die O.________ (Sportclub) AG hat deshalb eine Umstellung der Rechnungslegung von Fortführungs- auf Veräusserungswerte vorzunehmen.