Unter dem Stichwort 'Sachverhalt' wurde zusammengefasst ausgeführt, bereits bei der Erstellung der Jahresrechnung 2014 hätten erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestanden. Diese Zweifel seien im Anhang und im Revisionsbericht vom 06.03.2015 offengelegt. Aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung vom 05.03.2015 und des ausgeglichenen Budgets 2015 habe damals von der Benachrichtigung des Richters abgesehen werden können. Ebenfalls sei von der Stadt CT.________ (Ortschaft)