All diese Indikatoren deuten darauf hin, dass eine begründete Besorgnis einer Überschuldung der O.________ (Sportclub) AG bestehen könnte. In dieser Situation verlangt das Gesetz (Art. 725.2 OR), dass eine Zwischenbilanz zu erstellen ist. Aufgrund dieses Status wird über das weitere Vorgehen zu befinden sein. In Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht müssen wir sie bitten, den geforderten Status innert 20 Tagen zu erstellen und uns vorzulegen. (…). Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, müssen wir davon ausgehen, dass Ihre Gesellschaft überschuldet ist. Wir machen Sie in diesem Zusammenhang auf Ihre Pflichten gemäss Art. 725.2 OR und unsere Anzeigepflicht gemäss Art.