2016 in Form von nachrangigen Darlehen zur Verfügung, falls die aus der Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Liquidität nicht ausreichen sollte. Unabhängig von der aktuell und zukünftig bestehenden Zahlungsbereitschaft der Gesellschaft leistet der Hauptaktionär nach Massgabe der Liquidität spätestens aber bis am 31.10.2015 einen Betrag von CHF 500'000.00 zur Beseitigung der per 30.06.2015 bestehenden Überschuldung." (pag. 04 001 138 = 07 002 052).