Im Anhang steht unter dem Titel 'Fortführungsfähigkeit': "Die aufgrund von Fortführungswerten errichtete Zwischenbilanz der O.________ (Sportclub) AG per 30.06.2015 weist eine Überschuldung aus. Durch eine vom Hauptaktionär unterzeichnete Finanzierungserklärung und Rangrücktrittsvereinbarung kann von der Benachrichtigung des Richters gemäss den Bestimmungen von Art. 725 Abs. 2 OR abgesehen werden. Der Hauptaktionär stellt die zur Sicherstellung der ständigen Zahlungsbereitschaft notwendige Liquidität bis zum Ende der Saison 2015 / 2016 in Form von nachrangigen Darlehen zur Verfügung, falls die aus der Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Liquidität nicht ausreichen sollte.