Einleitend wird betont, es sei eine Review und nicht eine Prüfung durchgeführt worden, so dass kein Prüfungsurteil abgegeben werde. Eine Review bestehe hauptsächlich aus der Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie analytischen Prüfungshandlungen in Bezug auf die dem Semesterabschluss zugrundeliegenden Daten. "Wir machen darauf aufmerksam, dass die O.________ (Sportclub) AG im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR überschuldet ist. Durch eine vom Hauptaktionär unterzeichnete Finanzierungserklärung und Rangrücktrittsvereinbarung kann von der Benachrichtigung des Richters gemäss den Bestimmungen von Art. 725 Abs. 2 OR abgesehen werden." Es werde auf den Anhang verwiesen, in dem