Da per 05.03.2015 das Aktienkapital um CHF 200'000.00 erhöht wurde, hat der Verwaltungsrat von der Benachrichtigung des Richters abgesehen. Ohne unser Prüfungsurteil einzuschränken, machen wir weiter auf die Anmerkung zur Fortführung der Gesellschaft im Anhang zur Jahresrechnung aufmerksam, in der dargelegt ist, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der O.________ (Sportclub) AG zur Fortführung der Unternehmensfähigkeit aufwirft. Würde die Fortführung der Unternehmenstätigkeit verunmöglicht, müsste die Jahresrechnung auf Basis von Veräusserungswerten erstellt werden.