Am 06.03.2015 erstattete die AL.________(Revisionsstelle) AG den Bericht zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2014 der O.________ (Sportclub) AG. Darin wird festgehalten: "Wir machen darauf aufmerksam, dass die O.________ (Sportclub) AG im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR überschuldet ist. Da per 05.03.2015 das Aktienkapital um CHF 200'000.00 erhöht wurde, hat der Verwaltungsrat von der Benachrichtigung des Richters abgesehen.