Auch zu diesem Punkt fänden sich in den Prüfunterlagen keine Dokumentation. Auch widersprächen sich die beiden Beschuldigten in ihrer Aussage, dass für sie der Dezember 2015 die kritische Phase gewesen sei. In ihrer Stellungnahme vom 19.11.2019 hätten sie geschrieben, dass ihnen die Frist zur Einzahlung der CHF 500'000.00 zu lang erschienen sei und sie deshalb auf Oktober 2015 verkürzt worden sei (pag. 09 003 005). Der Prüfungsstandard PS290 führe weiter aus, wie bei einem fehlenden Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten durch die Revisionsstelle vorzugehen sei.