Auch hätten die Revisoren die Umsetzung der genehmigten Kapitalerhöhung im Umfang von CHF 150'000.00 nicht geprüft. Hätten sie diese Prüfungshandlungen vorgenommen, so hätten sie festgestellt, dass die versprochenen flüssigen Mittel gar nicht oder nur unzureichend geflossen seien, und dass die Überschuldungssituation nach wie vor bestanden habe und in Bezug auf die Liquidität bereits ein Cashdrain bestanden habe (pag. 09 003 004 f.). Hinzu komme, dass keiner der beiden Revisoren gewusst habe, ob und mit welchem Anteil der Transfererlös bei rettenden Spielerverkäufen überhaupt der O.______