Auch sei keine ausreichende Kontrolle der fristgerechten Umsetzung durchgeführt worden. Die Revisoren hätten lediglich Anfang Dezember 2015, und damit mehr als einen Monat nach Fristablauf, bei AF.________ mündlich nachgefragt, ob er die Einzahlung getätigt habe. Ansonsten seien keine Prüfungshandlungen durchgeführt worden. Auch hätten die Revisoren die Umsetzung der genehmigten Kapitalerhöhung im Umfang von CHF 150'000.00 nicht geprüft.