09 003 001 f.). Die Beschuldigten hätten weiter vorgebracht, dass aufgrund des sich im August 2015 schliessenden Transferfensters die geplanten Spielerverkäufe nicht zeitnah hätten erfolgen können, so dass der Dezember 2015 der schlechtestmögliche Moment gewesen sei, um den Richter zu benachrichtigen, da so die Spielerwerte verloren gegangen wären. Es sei wichtig gewesen, dem Präsidenten die Gelegenheit zu geben, ab Transferperiode Januar 2016 die Spieler zu verkaufen. Das sei, so die Beschuldigten, das Gegenteil von in Kauf nehmen der Überschuldung. Dazu hielt der Revisor der Staatsanwaltschaft fest, erwähnenswert sei vorab, dass sich in den Prüfungsunterlagen keine Ausführungen