Von der Aussage, dass die O.________ (Sportclub) AG zu Veräusserungswerten nicht überschuldet gewesen sei, sei nichts zu lesen. Ebenfalls befänden sich keine Hinweise auf solche Überlegungen in den vorhandenen Prüfdokumenten zum Review des Zwischenabschlusses per 30.06.2015. Weiter wären in der Bilanz zu Veräusserungswerten für die Liquidationskosten (Löhne, Sozialpläne, laufende Mieten, Betriebskosten etc.) Rückstellungen zu bilden, was sich wiederum negativ auf das Resultat auswirke. Die O.________ (Sportclub) AG sei somit per 30.06.2015 nicht nur zu Fortführungs-, sondern auch zu Veräusserungswerten überschuldet gewesen (pag. 09 003 001 f.).