2.2.2. Stellungnahme vom 21.10.2022 zu den Aussagen der Beschuldigten C.________ und E.________ Einleitend führte der Revisor der Staatsanwaltschaft in seiner Stellungnahme aus, es gehe darum, die Aussagen von C.________ und E.________, den beiden diplomierten Wirtschaftsprüfern, welche die prüferische Durchsicht am 24.08.2015 unterzeichnet hätten, zu würdigen. Der Fokus liege auf den vorgebrachten Argumenten, warum sie eine Benachrichtigung des Richters im November 2015 unterlassen hätten. Die Ausführungen gälten jedoch, wo anwendbar, sinngemäss auch für die Verwaltungsräte der O.________ (Sportclub) AG (pag. 09 003 001).