Am 27.05.2016 habe AS.________ die Buchhaltungsunterlagen von der AR.________(Treuhandunternehmen) AG übernommen und habe diese wenige Tage später der Geschäftsstelle der O.________ (Sportclub) AG übergeben (vgl. dessen Schreiben an die Staatsanwaltschaft pag. 07 007 008). Die AR.________(Treuhandunternehmen) AG sei zwischenzeitlich in Konkurs gefallen, in den Konkursakten der Gesellschaft hätten sich jedoch keine Buchhaltungsunterlagen der O.________ (Sportclub) AG befunden (vgl. dazu die Aktennotiz der juristischen Sekretärin der Staatsanwaltschaft pag. 13 002 001).