"Meines Erachtens erfolgte die ersatzweise Benachrichtigung des Richters durch die Revisionsstelle am 15.04.2016 jedoch zu spät. Korrekterweise hätte die Revisionsstelle bei der Beurteilung der finanziellen Sanierungsmassnahmen angemessene Belegprüfungen durchführen und Mitte Oktober 2015 (sechs Wochen nach Feststellung der offensichtlichen Überschuldung) die bisher umgesetzten Sanierungsmassnahmen überprüfen müssen. Allerspätestens nachdem die geplanten Massnahmen bis Ende Oktober 2015 nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden (..) hätte die Revisionsstelle, da der Verwaltungsrat weiter untätig blieb, Anfang November 2015 [Anm.: