Hier hätte es zwingend Sicherheit in Form von glaubwürdigen und aussagekräftigen Vermögensnachweisen gebraucht." Der fehlende Finanzierungsnachweis werde von der AL.________(Revisionsstelle) AG auch nicht bestritten. Umso schwerer nachvollziehbar sei es, dass es die Revisionsstelle in der Folge auch unmittelbar nach Ablauf der in der Finanzierungserklärung gesetzten Frist vom 31.10.2015 für die Einzahlung des Darlehens von CHF 500'000.00 unterlassen habe, einen Zahlungsnachweis einzuholen. Stattdessen hätten sich die Prüfer abermals bloss auf die Aussage AF.________, dass die Einzahlung stattgefunden habe, verlassen.