___ (Sportclub) AG aus. Gestützt auf diese Erkenntnisse komme er zum Schluss, dass die geplanten Sanierungsmassnahmen nicht ernsthaft umgesetzt worden seien und der Verwaltungsrat der O.________ (Sportclub) AG spätestens Mitte Oktober 2015 den Richter hätte benachrichtigen müssen. "Wenn in der Tatsache, dass Massnahmen im Umfang von CHF 240'000.00 [die Aktienkapitalerhöhung von CHF 150'000.00 und die CHF 90'000.00 der R.________ (Liga)] möglicherweise umgesetzt wurden, ein Grund zur Ausdehnung der vier bis sechs Wochen-Frist gesehen wird, hätte allerspätestens Anfang November 2015 [Anm.: Hervorhebung beigefügt] (zu diesem Zeitpunkt war die Frist für die Finanzierung der O._