_ abhängig gewesen, daher stehe die Frage nach dessen Bonität im Vordergrund. "Diesbezüglich konnte der Verwaltungsrat, je nach Nachweis und Erklärung von AF.________, zum Zeitpunkt der festgestellten Überschuldung wohl vorsichtig davon ausgehen, dass AF.________ knapp über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen würde, um das Darlehen gewähren zu können." Der Verwaltungsrat habe die Überschuldung spätestens per 01.09.2015 festgestellt, die 'Frist' von vier bis sechs Wochen sei folglich am 13.10.2015 abgelaufen. Durch die Formulierung in Ziff. 2 der Finanzierungserklärung [vgl. diese pag.