27 gen. Keinen Ersatz für einen Rangrücktritt bildeten 'Deckungsgarantien' bzw. Garantien und Patronatserklärungen (vgl. Treuhand-Kammer, Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung [HWP], Band 'Ordentliche Revision', 2014, S. 358), so der Revisor einleitend zu seinen Schlussfolgerungen (pag. 09 002 008 f.). Zu (3): Mit der per 06.03.2015 umgesetzten Aktienkapitalerhöhung und dem Darlehen der Stadt CT.________ (Ortschaft) über CHF 200'000.00 hätten genügend Anzeichen für eine mögliche kurzfristig realisierbare Sanierung bestanden.