26 ausreiche. Zudem habe die R.________ (Liga) der O.________ (Sportclub) AG einen ausserordentlichen Ertrag von CHF 90'000.00 im Zusammenhang mit der Überschussverteilung R.________ (Liga) in Aussicht gestellt. Da dieser Ertrag im Lizenzierungsentscheid explizit als Massnahme zur Deckung des Kapitalverlusts erwähnt worden sei, sei davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine Art à-fonds-perdu-Zuschuss zur Sanierung handle.