Berichts über die prüferische Durchsicht der AL.________(Revisionsstelle) AG (Bericht per 24.08.2015 [vgl. das auf den 24.08.2015 datierte Begleitschreiben zum Bericht, der an AF.________ p.a. Stadion Z.________ geschickt wurde, pag. 07 002 225]) die Möglichkeit gehabt, von der Überschuldung und den Pflichten gemäss Art. 725 Abs. 2 OR Kenntnis zu nehmen. Dies war bei einem Versanddatum vom 24.08.2015 spätestens per 01.09.2015 der Fall." (pag. 09 002 004 f.).