MWST) nicht gebucht worden, so dass das Jahresergebnis entsprechend besser ausgefallen wäre. Entgegen den Behauptungen in der Anzeige seien die Einnahmen aus dem Bereich Gastronomie korrekt verbucht worden. In der Summe entstehe durch die nicht verbuchten Rechnungen und Gutschriften eine Verschlechterung der finanziellen Situation im Umfang von CHF 20'328.23, die Überschuldung hätte bei korrekter Verbuchung per 30.06.2015 folglich CHF 469'911.88 betragen. Die Gesellschaft sei folglich spätestens per 31.12.2014 sowie auch per 30.06.2015 überschuldet gewesen (pag. 09 002 003 f.).