Der Revisor der Staatsanwaltschaft, BA.________, erstattete am 08.02.2021 einen Revisionsbericht, dies in Beantwortung von insgesamt sechs Fragen der Staatsanwaltschaft (pag. 09 001 001 ff.). In Beantwortung der ersten Frage "zu welchem Zeitpunkt lag bei der O.________ (Sportclub) AG eine Überschuldung nach Art. 725 Abs. 2 OR vor?" legte der Revisor einleitend und gestützt auf die Berichte der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2014 vom 06.03.2015 und den Bericht über die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses per 30.06.2015 vom 24.08.2015 die grundlegenden Bilanzzahlen dar: -